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   BGH, 21.02.1969 - 4 StR 1/69   

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BGH, 21.02.1969 - 4 StR 1/69 (https://dejure.org/1969,4195)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1969 - 4 StR 1/69 (https://dejure.org/1969,4195)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1969 - 4 StR 1/69 (https://dejure.org/1969,4195)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wahlfeststellung hinsichtlich der Verurteilung zu Diebstahl und Hehlerei - Sachrüge und Verfahrensrüge im Revisionsverfahren

 
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  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 190/61

    Wahlfeststellung zwischen Diebstahl, Hehlerei und Unterschlagung

    Auszug aus BGH, 21.02.1969 - 4 StR 1/69
    Auch mit dem Ausspielen der einen Möglichkeit (Diebstahl) gegen die andere (Hehlerei) läßt sich ein Verstoß gegen den Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" nicht begründen (BGHSt 16, 184, 185) [BGH 26.07.1961 - 2 StR 190/61].
  • BGH, 19.04.1951 - 3 StR 165/51

    Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen Täterschaft und Anstiftung beim

    Auszug aus BGH, 21.02.1969 - 4 StR 1/69
    Eine andere Möglichkeit des Erwerbs scheidet nach dem Urteilszusammenhang aus (vgl. BGHSt 1, 127, 129 [BGH 19.04.1951 - 3 StR 165/51]; 12, 386, 388) [BGH 04.12.1958 - 4 StR 411/58].
  • BGH, 08.11.1951 - 4 StR 563/51
    Auszug aus BGH, 21.02.1969 - 4 StR 1/69
    Zur Annahme gewerbsmäßigen Handelns genügt aber bereits die Absicht des Täters, sich durch wiederholte Begehung von Hehlerei eine fortlaufende Einnahmequelle mindestens von einiger Dauer zu verschaffen (BGHSt 1, 383).
  • BGH, 02.12.1954 - 3 StR 120/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.02.1969 - 4 StR 1/69
    Nicht notwendig ist, daß die strafbar erlangten Gegenstände seine einzige Erwerbsquelle sind, es genügt, daß sie eine Nebenquelle bilden (BGH Urteil vom 2. Dezember 1954 - 3 StR 120/54).
  • BGH, 17.10.1957 - 4 StR 73/57

    Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und gewerbsmäßiger Hehlerei ist zulässig

    Auszug aus BGH, 21.02.1969 - 4 StR 1/69
    Sie ist rechtlich zulässig (vgl. BGHSt 11, 26; BGH Urteil vom 2. November 1965 - 5 StR 421/65) und entspricht hier auch dem im Urteil festgestellten Sachverhalt.
  • BGH, 04.12.1958 - 4 StR 411/58
    Auszug aus BGH, 21.02.1969 - 4 StR 1/69
    Eine andere Möglichkeit des Erwerbs scheidet nach dem Urteilszusammenhang aus (vgl. BGHSt 1, 127, 129 [BGH 19.04.1951 - 3 StR 165/51]; 12, 386, 388) [BGH 04.12.1958 - 4 StR 411/58].
  • BGH, 28.02.1961 - 1 StR 467/60

    Qualifizierte Delikte - Unrechtsbewußtsein - Kenntnis der Rechtsgutsverletzung -

    Auszug aus BGH, 21.02.1969 - 4 StR 1/69
    Dafür, daß der Angeklagte auch gewohnheitsmäßig gehandelt hat, das heißt auf Grund eines durch Übung ausgebildeten, selbständig fortwirkenden Hanges, dessen Befriedigung ihm bewußt oder unbewußt zur Gewohnheit geworden ist (vgl. RGSt 32, 394, 397; BGHSt 15, 377 ff; BGH Urteil vom 10. März 1964 - 1 StR 527/63), fehlen dagegen im Urteil jegliche Anhaltspunkte.
  • BGH, 10.03.1964 - 1 StR 527/63

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gewerbsmäßiger und gewohnheitsmäßiger

    Auszug aus BGH, 21.02.1969 - 4 StR 1/69
    Dafür, daß der Angeklagte auch gewohnheitsmäßig gehandelt hat, das heißt auf Grund eines durch Übung ausgebildeten, selbständig fortwirkenden Hanges, dessen Befriedigung ihm bewußt oder unbewußt zur Gewohnheit geworden ist (vgl. RGSt 32, 394, 397; BGHSt 15, 377 ff; BGH Urteil vom 10. März 1964 - 1 StR 527/63), fehlen dagegen im Urteil jegliche Anhaltspunkte.
  • BGH, 02.11.1965 - 5 StR 421/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 21.02.1969 - 4 StR 1/69
    Sie ist rechtlich zulässig (vgl. BGHSt 11, 26; BGH Urteil vom 2. November 1965 - 5 StR 421/65) und entspricht hier auch dem im Urteil festgestellten Sachverhalt.
  • RG, 01.12.1899 - 4504/99

    1. Kann in dem Verhältnisse der Hehlerei zur Anstiftung des Diebstahles reale

    Auszug aus BGH, 21.02.1969 - 4 StR 1/69
    Dafür, daß der Angeklagte auch gewohnheitsmäßig gehandelt hat, das heißt auf Grund eines durch Übung ausgebildeten, selbständig fortwirkenden Hanges, dessen Befriedigung ihm bewußt oder unbewußt zur Gewohnheit geworden ist (vgl. RGSt 32, 394, 397; BGHSt 15, 377 ff; BGH Urteil vom 10. März 1964 - 1 StR 527/63), fehlen dagegen im Urteil jegliche Anhaltspunkte.
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